Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung und Vertragsabschluss
Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Anmeldung oder durch Annahme eines Angebots bietet der Vertragspartner, im Folgenden Kunde genannt, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Diese Anmeldung oder Annahme gilt bei Gruppenbuchungen für die gesamte Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Anmeldung oder Annahme erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von MucTours GmbH, im Folgenden auch Veranstalter genannt, schriftlich, per E-Mail oder mündlich bestätigt wird.
Gruppengröße
Die maximale Personenzahl bei gebuchten Veranstaltungen beträgt 15 Personen pro Stadtführer. Wird diese Anzahl überschritten, so sind entsprechend der Personenzahl der Gruppe weitere Stadtführer anzufordern. Wird die maximale Gruppengröße bei Bestellung nicht beachtet oder eine entsprechende Änderung der Personenzahl nicht bis spätestens 7 Tage vor der gebuchten Führung angezeigt, so wird ein zusätzlicher Aufschlag in Höhe des vereinbarten Preises fällig. In begründeten Fällen kann in Absprache mit dem Veranstalter von der maximalen Gruppengröße abgewichen werden. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Preis der Leistung – der Personenzahl entsprechend – neu festzusetzen.
Stornobedingungen
Der Veranstalter kann Aufträge bei einer Teilnehmendenzahl von unter 5 Personen bis 24 Stunden vor der Veranstaltung stornieren, worüber alle Buchenden entsprechend informiert werden. Außerdem kann er bei Einwirkung von höherer Gewalt und bei plötzlicher Krankheit oder Nichterscheinen eines Stadtführers kurzfristig die Veranstaltung stornieren. In diesen Fällen ist eine Neuterminierung oder eine Rückerstattung möglich.
Falls die Teilnehmenden die Veranstaltung nachhaltig stören oder sich vertragswidrig verhalten, ist ebenfalls eine Absage möglich. Ein bereits bestätigter Auftrag kann nur schriftlich storniert werden.
Seitens der Kunden ist bis 10 Tage vor der Veranstaltung eine Stornierung kostenfrei. Zwischen 10 und 4 Tagen vor der Veranstaltung fällt eine Stornogebühr von 50 % des Auftragswertes an. Ab drei Tagen vor der Veranstaltung ist der volle Betrag zu zahlen. Dies gilt auch für Abweichungen von der ursprünglich gebuchten Veranstaltung. Der Veranstalter versucht aber in Absprache mit dem Kunden eine alternative Lösung (z.B. anderer Termin oder andere Tour) zu finden.
Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Veranstaltung vorab online bzw. per Kreditkarte oder Überweisung zu bezahlen. Bei exklusiven Gruppenbuchungen erfolgt die Zahlung per Rechnung ohne jeglichen Abzug. In Ausnahmefällen kann vor Ort bar gegen Quittung beim Stadtführer bezahlt werden.
Leistungen und Leistungsänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung (meist per E-Mail) durch den Veranstalter. Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind. Ist der Wegfall einzelner Leistungen durch den Veranstalter zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Verspätung und Wartezeiten
Der Stadtführer ist verpflichtet, 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf die Gruppe zu warten. Nach Ablauf dieser Zeit entfällt der Anspruch auf die Veranstaltung, wobei der vereinbarte Betrag vollständig vom Auftraggeber zu bezahlen ist. Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste, kann die Veranstaltung um die verspätete Zeit verlängert werden, wenn es die Zeit des Stadtführers erlaubt. Ansonsten verkürzt sich die Veranstaltung um die Dauer der Wartezeit. Das Entgelt errechnet sich dann also aus der Wartezeit und der Veranstaltungszeit. Wird eine Veranstaltung auf Wunsch der Gruppe unterbrochen, besteht kein Anspruch auf eine zeitliche Verlängerung der Veranstaltung im Anschluss.
Aufsichtspflicht
Bei Veranstaltungen mit Kindern, Jugendlichen oder anderweitig aufsichtsbedürftigen Personen übernimmt der Veranstalter nicht die Aufsichtspflicht. Diese verbleibt während der gesamten Veranstaltung beim Auftraggeber.
Mitwirkungspflicht
Der Kunde oder die Teilnehmenden einer Gruppe des Kunden sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen.
Abbruch einer Veranstaltung
Der Stadtführer ist berechtigt, eine Veranstaltung zu verweigern oder eine bereits begonnene Veranstaltung sofort abzubrechen, sofern sich einzelne Teilnehmende oder die gesamte Gruppe ungeachtet einer Ermahnung, in einem Maße unangemessen verhalten, dass eine sofortige Beendigung gerechtfertigt ist (z.B. persönliche Angriffe auf den Stadtführer). Der Anspruch auf Bezahlung bleibt in einem solchen Fall weiter bestehen.
Haftung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt bei Unfällen und Schäden, die die Teilnehmenden betreffen, keinerlei Haftung. Der Veranstalter haftet lediglich für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. gastronomische Betriebe).
Schriftformerfordernis
Alle Vereinbarungen müssen schriftlich (per E-Mail) getroffen werden. Ein Vertrag kommt rechtsverbindlich zustande, wenn der Veranstalter dem Auftraggeber den Auftrag schriftlich bestätigt hat.
Film- und Tonaufnahmen
Aus urheberrechtlichen Gründen sind Film- und Tonaufnahmen mit dem Veranstalter vor der Veranstaltung abzusprechen. Auch der Veranstalter weist explizit darauf hin, wenn von seiner Seite aus Film- und Tonaufnahmen geplant sind.
Sonderregeln für Veranstaltungen
In der Regel ist es nicht möglich, den Startpunkt und den Ablauf einer Veranstaltung zu ändern, da die Touren eine chronologische Abfolge haben. Ausgangs- und Endpunkt, Dauer, Inhalt und Strecke der Veranstaltung können in Ausnahmefällen variieren. Bei exklusiven Gruppenführungen können vorherige individuelle Absprachen getroffen werden.
Verjährung
Ansprüche des Kunden gegenüber dem Veranstalter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Unwirksamkeit (salvatorische Klausel)
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist München.
MucTours
Angaben gemäß § 5 TMG
MucTours GmbH, Sitz: München
Handelsregister: HRB 252280
Registergericht: Amtsgericht München
Vertreten durch Geschäftsführer:
Alex Wulkow, Philip Essinger
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE326650152
Kontakt
MucTours GmbH
Amalienstr. 77 (im Gartenhaus)
80799 München
Telefon: +49-89-4613891-0
E-Mail: info ät muctours.de
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